MWST-Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmungen benötigen für die Mehrwertsteuer-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine qualifizierte Fiskalvertretung in der Schweiz. Unsere ausgewiesenen Mehrwertsteuerspezialisten übernehmen für diese ausländischen Unternehmungen die Fiskalvertretung und bieten umfassende Dienstleistungen.
- Werklieferungen in der Schweiz
- Montagearbeiten in der Schweiz (anders als in der EU mit EU Richtlinie 2008/8, bei welcher das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird)
- Tätigkeiten an Gegenständen mit physischer Präsenz in der Schweiz
- Dienstleistungen, z.B. von Architekten und Ingenieuren im Zusammenhang mit Immobilien in der Schweiz
- E-Commerce-Dienstleistungen (Internethosting, Downloads, Software etc.) an nicht mehrwertsteuerpflichtige Schweizer Kunden
- Warenversand ab der Schweiz (Warenlager etc.)
- Gemäss dem per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzten, teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz werden ausländische Unternehmungen, welche einen weltweiten steuerbaren, jährlichen Gesamtumsatz ab CHF 100’000 haben, ab dem ersten Franken steuerbaren Umsatz im Schweizer Inland obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig und damit benötigen sie eine Fiskalvertretung in der Schweiz.
- Zudem werden ausländische Versandhändler seit 1. Januar 2019 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuer-pflichtig, falls die einzelnen Lieferungen infolge Geringfügigkeit nicht vom Schweizer Zoll mit der Einfuhrsteuer (Steuer kleiner CHF 5) erfasst werden und der jährliche Umsatz aus solchen Lieferungen mit Schweizer Kunden CHF 100’000 erreicht.
- Prüfung einer schweizerischen Mehrwertsteuerpflicht
- Abklärung von Optimierungsmöglichkeiten (Verhinderung einer Registrierung oder freiwillige Registrierung zur Optimierung der Kundenbeziehungen etc.)
- Anmeldung der Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Fiskalvertretung
- Allfällige Vergangenheitsbewältigung und gegebenenfalls Bemühungen für eine straflose Nachdeklaration, falls die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegeben war
- Registrierung bei der Eidgenössischen Zollverwaltung für ein ZAZ-Konto zur Vereinfachung der Einfuhrabwicklung
- Erstellung und Einreichung der periodischen MWST-Abrechnungen
- Prüfung der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
- Belegkontrollen
- Begleitung von MWST-Kontrollen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung
- Klärung von MWST-Fragen und mehrwertsteuerliche Beurteilung von diversen Sachverhalten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr
- Vertretung in Rechtsmittelverfahren
Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen nicht nur im Bereich der Mehrwertsteuer Fragen auf, sondern führen häufig auch zu Abklärungsbedarf in anderen Steuerbereichen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen beispielsweise auch Antworten auf die folgenden Fragen:
- Begründet eine bestimmte Tätigkeit eine steuerliche Betriebsstätte?
- Unterliegen die Erwerbseinkünfte von Mitarbeitern unter Umständen der schweizerischen Quellensteuer?
- Wie ist die Sozialversicherungspflicht im konkreten Fall international koordiniert?
- Bestehen aus Sicht der Schweiz steueroptimierte Strukturierungsalternativen?
Ergänzend bieten wir Unterstützung bei der Gründung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung in der Schweiz.
- Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, umfassende Dienstleistungen
- Zugriff auf Spezialwissen in den Bereichen Mehrwertsteuer, Steuern, Recht und Zoll
- Optimierung Ihrer Steuerpflicht